Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung durch den Arbeitgeber
Die einem Arbeitnehmer ausgesprochene Kündigung ist nur unter den folgenden Voraussetzungen wirksam:
- Die Kündigung ist formell wirksam.
- Für den Arbeitnehmer besteht kein Sonderkündigungsschutz (z.B. Mutterschutz).
- Die Anhörung des Betriebsrats (sofern vorhanden) zu der Kündigung ist erfolgt.
- Es liegt ein anerkannter Kündigungsgrund für die ordentliche Kündigung bzw. für die fristlose Kündigung vor.
Bezweifelt der Arbeitnehmer, dass alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann er mit einer Kündigungsschutzklage die Wirksamkeit der Kündigung vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Für Ihre Fragen zur Voraussetzung für eine wirksame Kündigung des Arbeitgeber stehen Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Waldschütz (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Rechtsanwalt Christian Kronbichler (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Rechtsanwalt Maximilian Klein (LL.M.Eur.) in München unter Telefon 089 / 38 39 87 70 für ein kurzes kostenfreies Telefongespräch zur Verfügung. Wir klären mit Ihnen, ob für Sie eine persönliche Beratung zum Thema 'Voraussetzung für eine wirksame Kündigung' in unserer Kanzlei in München-Schwabing, Viktor-Scheffel-Str. 20, 80803 München, sinnvoll ist.
Bitte beachten Sie unseren Nutzungshinweis.