Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsverhältnis wird nicht immer durch eine Kündigung beendet. Möglich ist auch eine Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen oder das Auslaufen des Arbeitsverhältnisses wegen Befristung.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Beendigung durch Kündigung
- Beendigung durch Aufhebungsvertrag
- Beendigung bei Befristung
- Beendigung bei Erreichen der Altersgrenze oder Tod
Für Ihre Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Waldschütz (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Rechtsanwalt Christian Kronbichler (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Rechtsanwalt Maximilian Klein (LL.M.Eur.) in München unter Telefon 089 / 3839870 für ein kurzes kostenfreies Telefongespräch zur Verfügung. Wir klären mit Ihnen, ob für Sie eine persönliche Beratung zum Thema 'Beendigung des Arbeitsverhältnisses' in unserer Kanzlei in München-Schwabing, Viktor-Scheffel-Str. 20, 80803 München, sinnvoll ist.
Bitte beachten Sie unseren Nutzungshinweis.